Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Wohnmobilstellplatz Harzklub-Wanderheim
1. Geltungsbereich
1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Stellplätzen zur kurzfristigen Beherbergung von Wohnmobilen,
Wohnwagen und Zelten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren
Leistungen des
Betreibers für den Kunden.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des
überlassenen Stellplatzes sowie dessen Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Betreibers.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung
2.1 Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber zustande.
Dem Betreiber steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind der Harzklub e.V. und der Kunde.
2.2 Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
2.3 Der Betreiber haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers beschränkt. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten).
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Betreiber ist
verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Stellplatz bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf einen ganz
bestimmten Stellplatz innerhalb der Anlage besteht nicht, sofern nicht
ausdrücklich zugesichert.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für
die Stellplatzüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betreibers
zu zahlen.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der MwSt-Satz nach
Vertragsschluss, ist der Betreiber zur Preisanpassung berechtigt.
3.4
Rechnungen des Betreibers sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort
bei Ankunft oder nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des
Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Betreibers in Textform. Erfolgt diese nicht, ist der
vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen
nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Betreiber und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen.
4.3 Bei Stornierungen durch den Kunden werden folgende Pauschalen fällig (jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen):
- Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei.
- Bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises.
- Ab 7 Tage vor Anreise oder Nichtanreise: 80 % des Gesamtpreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Rücktritt des Betreibers
4.1 Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- Höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Stellplätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Fahrzeugmaße, Zweck) gebucht werden.
- Der Betrieb oder die Sicherheit des Platzes durch den Kunden gefährdet wird.
5. Stellplatzbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
5.1 Gebuchte Stellplätze stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
5.2
Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze bis spätestens 12:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der
Betreiber für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 %
des Listenpreises berechnen, ab 18:00 Uhr 100 %.
6. Haftung und Ordnung auf dem Platz
6.1 Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung des Platzes findet nicht statt.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die aushängende Platzordnung (Ruhezeiten,
Entsorgung, Brandschutz) einzuhalten. Bei groben Verstößen kann ein
Platzverweis ohne Rückerstattung ausgesprochen werden.
6.3 Der Kunde
haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Haustieren
verursachten Schäden am Stellplatz, der Einrichtung oder gegenüber
Dritten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
7.3
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
7.4 Verbraucherstreitbeilegung:
Der Betreiber ist nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
Eine gute Platzordnung
sorgt für ein entspanntes Miteinander und schützt dich rechtlich ab.
Sie sollte als Ergänzung zu den AGB deutlich sichtbar am Stellplatz
aushängen.
Hier ist ein praxisnaher Entwurf:
Platzordnung für den Wohnmobilstellplatz Harzklub-Wanderheim
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Damit sich alle Gäste
wohlfühlen und die Sicherheit auf dem Gelände gewährleistet ist, bitten
wir um Beachtung der folgenden Regeln:
1. Ankunft und Anmeldung
- Die Nutzung des Stellplatzes ist erst nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Bezahlung gestattet.
- Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der markierten Flächen so auf, dass andere Gäste nicht behindert werden.
2. Ruhezeiten und Rücksichtnahme
- Nachtruhe: Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist jeglicher Lärm zu vermeiden. In dieser Zeit ist auch das Befahren des Platzes nur in dringenden Ausnahmefällen gestattet.
- Gegenseitige
Rücksichtnahme ist die Basis für einen angenehmen Aufenthalt. Bitte
vermeiden Sie laute Musik oder unnötige Motorläufe.
3. Sauberkeit und Entsorgung
- Müll: Abfälle sind
strikt nach den Vorgaben (Gelber Sack, Papier, Restmüll) zu trennen und
in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Entsorgung von
Sperrmüll ist untersagt.
- Abwasser/Chemietoilette:
Grauwasser dürfen ausschließlich an der dafür gekennzeichneten
Entsorgungsstation entleert werden. Das Ablassen auf dem Stellplatz
oder in die Straßengullies ist strengstens untersagt und wird zur
Anzeige gebracht.Kassetten-Toiletten können bei uns NICHT entsorgt werden.
- Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz bei Abreise absolut sauber.
4. Sicherheit und Brandschutz
- Offenes Feuer:
Lagerfeuer sind auf dem gesamten Gelände erlaubt, sind aber mit dem
Betreiber abzusprechen und kostenpflichtig. Grillen ist nur mit
geeigneten Geräten (Gas/Elektro) erlaubt, sofern keine Brandgefahr
besteht. Holzkohlegrills sind nur auf dem dafür vorgesehenen Platz
gestattet.
- Das Bereitstellen von brennbaren Materialien unter dem Fahrzeug ist untersagt.
- Bitte halten Sie die Fahrwege für Rettungsfahrzeuge ständig frei.
5. Haustiere
- Hunde sind willkommen, müssen jedoch auf dem gesamten Gelände stets an der kurzen Leine geführt werden.
- "Geschäfte" müssen sofort vom Halter entfernt und im Restmüll entsorgt werden.
- Achten Sie darauf, dass sich andere Gäste nicht durch übermäßiges Bellen gestört fühlen.
6. Wasser- und Stromnutzung
- Strom darf nur aus den dafür vorgesehenen Säulen bezogen
werden. Die Verwendung von elektrischen Heizgeräten im Wohnmobil ist
nur bei entsprechender Absicherung gestattet.
- Trinkwasser ist sparsam zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem Platz nicht erlaubt.
7. Haftung und Hausrecht
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die
durch Diebstahl, Vandalismus, Unwetter oder andere Einwirkungen Dritter
entstehen.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung kann ein
Platzverweis ohne Rückerstattung der Gebühren ausgesprochen werden.
Ergänzung zur Platzordnung: Gästebeitrag (Kurtaxe)
GästebeitragspflichtDie
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt zur Deckung des
touristischen Aufwands einen Gästebeitrag gemäß der geltenden
Gästebeitragssatzung. Dieser ist eine Bringschuld und muss spätestens am Tag nach der Ankunft entrichtet werden. [1, 2, 3]
Beitragshöhe (Stand 2025/2026): [1, 4]
- Erwachsene: 3,00 € pro Übernachtung
- Jugendliche (6–17 Jahre): 1,65 € pro Übernachtung
- Kinder (0–5 Jahre): Beitragsfrei [1, 5, 6, 7]
Zahlung und Gästekarte:
- Die Zahlung erfolgt direkt bei Harzklub Wanderheim
- Nach Entrichtung erhalten Sie die Harzgastkarte,
die Ihnen zahlreiche Ermäßigungen im gesamten Harz sowie die kostenlose
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (HATIX) ermöglicht.
- Bitte
führen Sie Ihre Gästekarte während des Aufenthalts stets bei sich, da
Kontrollen durch das Ordnungsamt stattfinden können. [2, 8, 9]
Gerichtsstand: Clausthal-Zellerfeld