Allgemeine Geschäftsbedingungen

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Wohnmobilstellplatz Harzklub-Wanderheim

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Stellplätzen zur kurzfristigen Beherbergung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Zelten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des
Betreibers für den Kunden.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Stellplatzes sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Vertragspartner sind der Harzklub e.V. und der Kunde.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Der Betreiber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Der Betreiber ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Stellplatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf einen ganz bestimmten Stellplatz innerhalb der Anlage besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Stellplatzüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der MwSt-Satz nach Vertragsschluss, ist der Betreiber zur Preisanpassung berechtigt.
3.4 Rechnungen des Betreibers sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei Ankunft oder nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Betreibers in Textform. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen.
4.3 Bei Stornierungen durch den Kunden werden folgende Pauschalen fällig (jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen):

4. Rücktritt des Betreibers

4.1 Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

5. Stellplatzbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1 Gebuchte Stellplätze stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
5.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der Betreiber für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises berechnen, ab 18:00 Uhr 100 %.

6. Haftung und Ordnung auf dem Platz

6.1 Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung des Platzes findet nicht statt.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die aushängende Platzordnung (Ruhezeiten, Entsorgung, Brandschutz) einzuhalten. Bei groben Verstößen kann ein Platzverweis ohne Rückerstattung ausgesprochen werden.
6.3 Der Kunde haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Haustieren verursachten Schäden am Stellplatz, der Einrichtung oder gegenüber Dritten.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
7.3 Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
7.4 Verbraucherstreitbeilegung: Der Betreiber ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Eine gute Platzordnung sorgt für ein entspanntes Miteinander und schützt dich rechtlich ab. Sie sollte als Ergänzung zu den AGB deutlich sichtbar am Stellplatz aushängen.
Hier ist ein praxisnaher Entwurf:

Platzordnung für den Wohnmobilstellplatz Harzklub-Wanderheim

Herzlich willkommen! Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Damit sich alle Gäste wohlfühlen und die Sicherheit auf dem Gelände gewährleistet ist, bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln:

1. Ankunft und Anmeldung

2. Ruhezeiten und Rücksichtnahme

3. Sauberkeit und Entsorgung

4. Sicherheit und Brandschutz

5. Haustiere

6. Wasser- und Stromnutzung

7. Haftung und Hausrecht




Ergänzung zur Platzordnung: Gästebeitrag (Kurtaxe)

Gästebeitragspflicht
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erhebt zur Deckung des touristischen Aufwands einen Gästebeitrag gemäß der geltenden Gästebeitragssatzung. Dieser ist eine Bringschuld und muss spätestens am Tag nach der Ankunft entrichtet werden. [1, 2, 3]
Beitragshöhe (Stand 2025/2026): [1, 4]
Zahlung und Gästekarte:


 

Gerichtsstand: Clausthal-Zellerfeld